Mietverwaltung
Der Auftraggeber überträgt dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur laufenden und ordnungsgemäßen Verwaltung des vorstehenden Mietobjektes notwendig sind.
Der Verwalter ist berechtigt:
- zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
- zur Kündigung von Wohnungsmiet- und Pachtverträgen sowie deren Durchsetzung bis zur Räumung
- zur Durchsetzung eines Mieterhöhungsverlangen
- der Verwalter ist berechtigt Prozesse bzgl. mietrechtlicher Angelegenheiten zu führen.
- Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen).
- Zur Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten
Verwaltungsrahmen
- Mietverwaltung inkl. Schriftverkehr, Controlling und Nebenkostenabrechnung;Ansprechpartner der Mieterzu festgelegten Zeiten, inkl. Vorortkontrolle des Hausverwalters in regelmäßigen Abständen
- Überwachung der Miethöhe und Anpassung nach dem gesetzlichen Rahmen
- Entgegennahmen von Kündigungen der Mietern, Abwickeln und Protokollieren der Übernahmen & Übergaben der Einheiten
- buchhalterische Erfassung der Geschäftsvorfälle inkl. vorbereitende Arbeiten im Rahmen derBetriebskosten- und Nebenkostenabrechnung mit den Mietern
- Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung für jedes neue Wirtschaftsjahr
- Vorbereitung und Einleitung gerichtlicher Klageverfahren, sowie Mahnwesen
- Koordinierung der laufenden Wartungen und des Hausmeisterdienst
- Regelmäßige Objektbegehung und Kontrolle der einzelnen Einheiten in Absprache mit den Mietern, sowie Veranlassung und Überwachung einschließlich Abrechnung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen
- Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Mietobjekt, welche der ordnungsgemäßen Mietverwaltung unterliegen
- Abschluß und Überwachung der notwendigen Wartungsverträge und Versicherungsverträge, einschließlich Schadensmeldungen und Abwicklung